Dies umfasst ein erstes Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt. Dort werden Ihre Fragen mündlich beantwortet und weitere Maßnahmen vorgeschlagen. Sollte es zu einer weitergehenden Beauftragung kommen, wird die Erstberatungsgebühr zu Ihren Gunsten angerechnet.

Gemäß § 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beträgt die Gebühr für ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch eines Verbrauchers höchstens 190,- € netto (226,10 € inkl. Mehrwertsteuer). Gerne können Sie auch ohne Termin vorbeischauen, wobei eine Wartezeit nicht ausgeschlossen werden kann.


Natürlich vertreten wir Sie auch vor Gericht. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften des RVG müssen wir bei Gerichtsverfahren nach ganz bestimmten Gebührensätzen abrechnen. Auch darüber informieren wir Sie gerne.Im Übrigen stehen wir Ihnen auch für Vertragsentwürfe, Gutachten und Verhandlungen mit Dritten zur Verfügung. Dabei legen wir einen vorher abgesprochenen Stundensatz zugrunde. Auch eine Pauschalabrechung unserer Tätigkeit ist möglich. Der konkrete Preis richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit.

Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

Tel.: 02234 – 2193229