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Das Arbeitsrecht für Arbeitgeber ist ein komplexes Rechtsgebiet. Sämtliche arbeitsrechtliche Themen in einem Unternehmen sind ständig in Bewegung. Nicht nur die Rechtsprechung fordert den Arbeitgeber immer wieder heraus, sondern auch der gesellschaftliche Wandel. Die Stellung des Arbeitnehmers in einem Unternehmen hat sich im Vergleich zu vor einigen Jahren massiv geändert, dies erfordert Anpassung. Die sog. work-life-Balance ist massiv in den Vordergrund gerückt, nicht zuletzt hat Corona die Arbeitswelt verändert. Das Homeoffice, das in vielen Unternehmen bis vor kurzem noch undenkbar war, ist heute fast überall ganz üblich geworden.

Als Anwalt für Arbeitsrecht können wir Ihnen bei der Einstellung neuer Mitarbeiter, bei Kündigungen, Abmahnungen, Umgang mit Langzeitkranken etc. zuverlässig zur Seite stehen.

Gütliche Eingung

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Die Erfahrung hat gezeigt, dass Arbeitgeber regelmäßig keinen Rechtsstreit mit den Mitarbeitern oder dem Betriebsrat führen wollen. Viel mehr ist eine gütliche Einigung ohne Klageverfahren gewünscht, denn ein Rechtsstreit ist in der Regel mit hohen Kosten verbunden und nicht immer zielführend für den Arbeitgeber. Aus diesem Grunde ist es oftmals hilfreich, externe Berater mit der Angelegenheit zu beauftragen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht steht der Angelegenheit regelmäßig neutral gegenüber. Er kann nicht nur sachlich beraten, sondern auch sachlich vertreten und sich für die Rechte des Arbeitgebers einsetzen.

Besonders erfahren sind wir auch im Umgang mit Betriebsräten in Unternehmen. Wir beraten und vertreten Sie in Mitbestimmungsfragen, im Zusammenhang mit Betriebsvereinbarungen und deren Gestaltung sowie bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat. Genau so im Einigungsstellenverfahren und der Verhandlung von Interessensausgleichen und Sozialplänen vertreten wir gern Ihre Interessen.

Veränderte Arbeitswelt seit Corona

Wie oben erwähnt, hat sich die Arbeitswelt seit dem Corona Einzug gehalten halt, stark verändert. Die Unternehmen mussten sich den neuen Anforderungen anpassen und auch Veränderungen vornehmen. Den Arbeitnehmern musste nicht nur das Homeoffice ermöglicht werden, sondern auch das Homeschooling, Konferenzen finden nur noch online statt und häufig musste auch die Kurzarbeit eingeführt werden. Die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers sind hier genauso zu beachten wie die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer.

Rechte und Pflichten von Arbeitgebern

In einem Beitrag aus März 2020 haben wir bereits wesentliche gesetzliche Veränderungen für Sie zusammen gestellt. Diese können Sie abschließend hier nachlesen:

Sicher durch die Corona-Krise: Was Sie als Unternehmer jetzt unbedingt beachten sollten!

Kürzlich hat der DGB ebenfalls eine Zusammenstellung der rechtlichen Neuerungen veröffentlicht. Diese können Sie hier nachlesen:

https://www.dgb.de/themen/++co++fdb5ec24-5946-11ea-8e68-52540088cada

Empfehlenswert ist es aber, dass Sie sich rechtlich beraten lassen, bevor rechtliche Probleme entstehen, da der Einzelfall häufig anders bewertet werden muss.

Rufen Sie uns an – wir beraten Sie.

Persönlich beraten werden.

Bei allen Fragen ist uns der persönliche Kontakt besonders wichtig. Rufen Sie uns an, so können Fragen vorab klären oder einen Termin vereinbaren, um Ihr Anliegen umfassend zu besprechen.

Nora Thiele
Tel. 02234 – 2193 229